Veröffentlicht: 21. März 2018 in Domains & DNS.

 

Die DENIC plant, wie viele andere Registrierungsstellen derzeit, Änderungen an den Registrierungsbedingungen und an der Auskunft wem eine Domain gehört (Whois) im Rahmen der anstehenden neuen Regelungen zum Datenschutz der EU-DSGVO.

DSGVO: DENIC erfasst weniger Daten zu einer DomainDENIC Whois - Domainabfrage - Domaininhaber .de Domains

Gegenüber den aktuellen Registrierungsbedingungen und Verfahren soll in Zukunft nur noch der Domaininhaber bei der DENIC erfasst werden, die bisherigen weiteren Kontakte wie Administrativer Ansprechpartner / Admin-C oder Technischer Kontakt /Tech-C sowie der Zonen Kontakt / Zone-C sollen entfallen.

Ergänzt wird die Angabe des Domaininhabers nur durch zwei nicht personalisierte Emailadresse des zuständigen Domain-Registrars für Missbrauchsfälle und für einen technische Anfragen.

DENIC Whois: stark reduzierte Angaben im DENIC Whois zum Domaininhaber aufgrund der DSGVO

Bereits jetzt hat die DENIC den Zugang zum Web-Whois also der Abfrage wem eine Domain gehört verändert und erhebt für jede Abfrage die Angabe zu welchem Zweck der Whois genutzt werden soll.

DENIC Whoisabfrage: https://www.denic.de/webwhois/

Die komplette Meldung zu der Umstellung bei DENIC  lesen Sie auf den Seiten der DENIC eG unter: DENIC Pressemitteilungen