Die Regierung bringt ein Gesetz auf den Weg, welches das Bundesverfassungsgericht „nicht komplett kassieren wird“.
Am 17. Juni hat der eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, zu einer Diskussion über das angestrebte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeladen. Die Diskutierenden waren: Renate Künast (Grüne), Christian Fliesek (SPD), Volker Ullrich (CSU) und Oliver Süme (eco). Es moderierte Falk Steiner vom Deutschlandfunk. Die Veranstaltung fand im Collegium Hungaricum in Berlin statt (s. Bild links)
Zur Eröffnung der Diskussionsrunde zeigte sich Volker Ullrich (CSU) davon überzeugt, dass es sich um einen „guten Gesetzestext“ handeln würde, der sogar die Vorgaben das EuGH sowie des BVG (Bundesverfassungsgericht) übererfülle. Und Christian Fliesek (SPD) sprach vom „grundrechteschonensten Ansatz“, den es in Europa gäbe.
Gesetzesvorlage nicht Verfassungskonform
Bei der Diskussion mussten aber sowohl Ullrich als auch Fliesek zugeben, dass der Gesetzesentwurf nicht in Gänze Verfassungskonform ist.
Nach Vorgabe des Verfassungsgerichtes ist es nicht gestattet, die Daten von Berufsgeheimnisträgern zu speichern. Da der CDU aber bewusst ist, dass mit ihrem Gesetzesentwurf Berufsgeheimnisträger aus technischen Gründen nicht zu schützen sind, schreiben sie in das Gesetz ein absolutes Verwertungsverbot. Die Vorgaben sind damit aber nicht erfüllt.
Fliesek geht davon aus, dass das Verfassungsgericht nicht das gesamte Gesetz streichen wird – was im Umkehrschluss bedeutet, dass ihnen bewusst ist, dass der Gesetzesvorschlag so nicht Verfassungskonform ist. Es soll also ein Gesetz verabschiedet werden, welches von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat.
Verfassungsbruch auf Zeit
Des Weiteren wünscht sich Fliesek eine „sunset“-Klausel (quasi ein Verfallsdatum) in den Gesetzesentwurf einzubauen, damit die Gesetzgeber dazu gezwungen sind das Gesetz zu evaluieren. Verfassungsbruch also nur auf Zeit. Oliver Süme (eco) hofft auf einen früheren „sunset“ – angestoßen durch das Bundesverfassungsgericht, welches das Gesetz schon vorher kippen könnte.
Der eco hat eine Stellungnahme zum Gesetz abgegeben, in der auch Einwände der Hostserver GmbH eingeflossen sind. Sie weißt u.a. auf massive Fehler im Gesetz hin.
Außerdem wurde herausgearbeitet, dass bis zum ’sunset‘ für die Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes mind. 600 Mio € von der Wirtschaft aufgebracht werden müssten, um letztendlich, wie bei der letzten Vorratsdatenspeicherungsmaßnahme, in den Sand gesetzt zu werden. Ganz abgesehen davon, dass der eco nicht sieht, wie das im nun vorgebrachten Gesetz eingeforderte technisch realisiert werden kann. Darauf konnten ihm auch die bei der Diskussion Anwesenden keine Antwort geben.
Renate Künast (Grüne) hat kein Interesse daran, den Gesetzestext zu verbessern da ihr „Herz dafür brennt“, die Vorratsdatenspeicherung komplett zu verhindern.
Zusammenfassend
Es geht hier um einen Eingriff in die von der Verfassung festgeschriebenen Rechte, der grundlos vorgenommen werden soll. Die europäische Richtlinie, die die Vorratsdatenspeicherung einst forderte, wurde gekippt. Es gibt keine Zahlen, die den Zweck der Vorratsdatenspeicherung belegen und dass ein Mord nicht wegen, sondern trotz Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 aufgeklärt wurde, ist auch kein Begründung.
Bild der Diskutierenden veröffentlicht mit der freundlichen Freigabe des eco.