Veröffentlicht: 24. September 2015 in Hostserver.

digitalegendaFür diesen Dienstag hatte der eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft in seiner Reihe „Politik im Gespräch“ Halina Wawzyniak eingeladen. Sie ist MdB und Mitglied im Vorstand der Partei Die Linke sowie Obfrau im Ausschuss Digitale Agenda und stellte vor, was „die Linke“ in naher Zukunft in Bezug auf die Digitale Agenda ins Auge gefasst hat.

Als Hauptpunkte wurden die geplante Vorratsdatenspeicherung sowie die Störerhaftung diskutiert. Weitere Themen waren u.a. der Breitbandausbau und die NSA-BND-Affaire.

Vorratsdatenspeicherung

Unwidersprochen blieb die Aussage, dass die Vorratsdatenspeicherung, auch mit dem Namen „Mindestspeicherfristen von Verkehrsdaten“, ein nicht hinzunehmender Grundrechteeingriff sei und es bis heute keinen Nachweis für eine Berechtigung dessen gibt. Die Anhörung zum Gesetzesentwurf am 21. September wurde besonders ins Auge gefasst, da bei dieser technisch versierte Menschen nicht zu Wort kamen.

Das Gesetz sieht außerdem den „Straftatbestand der Datenhehlerei“ vor, der vor allem für Wistleblower und journalistisch arbeitende Menschen ein Problem darstellt.

Bis zum 6. Oktober prüft die Europäische Kommission, ob der deutsche Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Falls die EU-Kommission den Entwurf zulässig findet, wird wahrscheinlich wieder das Bundesverfassungsgericht hierzu entscheiden müssen. Denn verschiedene Gruppen haben angekündigt, dass sie gegen das Gesetz Klage einreichen werden.

Störerhaftung

Auch das neue W-Lan-Gesetz sorgte für Diskussionsstoff. Denn darin wird die Störerhaftung so weit gefasst, dass dies möglicherweise die Leute von Freifunk trifft. Gerade jetzt, wo versucht wird W-Lan in Flüchtlingsunterkünften über Freifunk zu ermöglichen, ist das eine wichtige Frage. Denn der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium besagt, dass derjenige, der künftig pseudonyme oder anonyme Telemediendienste anbietet, einen „gefahrgeneigten Dienst“ betreibt und somit verschärften Haftungsregeln unterliegt.

NSA Selektorenliste

In der Diskussion zur NSA-BND-Affaire ging es um den aktuelle Stand bezüglich der Selektorenliste, auf der über 40.000 Selektoren stehen. Die NSA hatte in Gemeinschaftsarbeit mit dem BND den E-Mail-Verkehr auf diese Selektoren hin gefiltert und gespeichert. Obwohl gefordert, haben Abgeordnete des Untersuchungsausschusses bis heute keinen Zugriff auf diese Liste. Letztendlich wird auch dies möglicherweise vom Bundesverfassungsgericht entschieden.