Veröffentlicht: 6. Juli 2012 in Domains & DNS, Recht & Datenschutz.

Sie betreiben einen Online-Shop bzw. haben eine Webseite mit Bestellfunktion?

Beachten Sie, dass ab dem 1. August ein Gesetz in Kraft tritt, mit dem die sog. „Button-Lösung“ im deutschen Recht eingeführt wird. Bis zu diesem Tag müssen alle Shopbetreiber die neuen Vorgaben umgesetzt haben, um Abmahnungen zu vermeiden und weiterhin rechtsgültige Kaufverträge abschließen zu können.

Worum geht es bei der Button-Lösung?

Ziel des neuen Gesetzes ist es, Verbraucher vor Vertragsfallen im Internet zu schützen.

Durch die Einführung der Button-Lösung werden Unternehmen verpflichtet, Verbrauchern bestimmte Informationen (u.a. den Gesamtpreis der Ware) klar und verständlich unmittelbar über dem Bestell-Button zur Verfügung zu stellen. Ein Vertrag kommt nur noch zustande, wenn diese Informationen erteilt wurden und wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. In Online-Shops wird dies regelmäßig über einen speziellen Bestell-Button erfolgen, dessen Beschriftung vorgegeben wird.

Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie hier:

shopbetreiber-blog.de: http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/06/04/button-loesung-bestellseite/

Händlerbund:  http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/99-button-loesung.pdf

Deutscher Bundestag, Drucksache 17/8805: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708805.pdf